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Beachten Sie bitte den Teil  “Aktuell”

Beiträge

Schiffer- und Wassersportclub Vynen

Mtgliedschaft

Erwachsene (einschl
.Ehe- und Lebenspartner)

Kinder u.Jugendliche bis 18 J.

Schifferverein

20,00 €

10,00 €

Wassersportclub

 100,00 €

60,00 €

Schifferverein u. Wassersportclub

117,50 € 

62,50 €

Ohne Beiträge kann ein Verein nicht leben. Wir finanzieren uns damit. Hier ist die Beitragsordnung des SWCV

§ 1) Jahresbeiträge

 Jugendlicher ist, wer das 18.  Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der höhere Beitrag ist zu zahlen vom 1.01. des folgenden Jahres.

§ 2) Erhalt des Schiffermastes

Es wird pro Mitglied (nur Erwachsene) ein Beitrag von 2,50 € zweckgebunden an die Hauptkasse abgeführt.

§ 3)  Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr für Erwachsene beträgt bis auf Widerruf 150,00 €.

Die Aufnahmegebühr für Jugendliche, deren Eltern nicht Mitglied des SWCV sind, beträgt bis auf Widerruf 50,00 €.

Möchten diese Jugendlichen nach Vollendung des 18. Lebensjahres aus der Jugendabteilung in die Seniorenabteilung wechseln, so ist
als Aufnahmegebühr die Differenz zwischen der Aufnahmegebühr für Erwachsene und den bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträgen (Aufnahmegebühr für Jugendliche und Jahresbeiträge) zu zahlen.

Personen, die bereits einmal Mitglied des SWCV waren, sind von der Aufnahmegebühr befreit.

§ 4) Beitragsveränderungen

Die Mitgliederbeiträge können von den Mitgliedern der jeweiligen Abteilung zum Beginn des Kalenderjahres verändert werden. Hierz
u bedarf es einer einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder auf einer Abteilungshauptversammlung.

§ 5) Austritt

Das Mitglied hat bei Austritt keinen Anspruch auf Erstattung der Aufnahmegebühr bzw. der gezahlten Beiträge.

§ 6) Bootsklassenbegrenzung

Die Bootsklassenbegrenzung richtet sich nach der gültigen See- und Uferordnung der Freizeitzentrum Xanten GmbH.

§ 7) Mitgliederlimit

Das Limit für die Wassersportabteilung wird bis auf Widerruf auf 120 Mitglieder begrenzt. Darüber hinaus können Mitglieder der
Jugendabteilung in die Seniorenabteilung aufgenommen werden. Für die Jugendabteilung, bei der zurzeit kein Mitgliederlimit besteht,
kann der Vorstand einen Aufnahmestopp beschließen, wenn durch weitere Neuaufnahmen eine Überlastung des Vereins droht.

§ 8) Beitragserhebung

Der Jahresbeitrag wird durch Lastschrifteinzug erhoben. Die Mitglieder haben dem Kassierer eine entsprechende Einzugsermächtigung
zur Verfügung zu stellen.

§ 9) Arbeitsleistungsordnung

Zurzeit besteht keine Arbeitsleistungsordnung.

§ 10) Beitragsermäßigungen

Beitragsermäßigung wird gewährt für

   - Schüler

   - Studenten

   - Wehrpflichtige

   - Auszubildende

   - Kinder von Vereinsmitgliedern

längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Von dieser Regelung Betroffene haben jährlich unter Beifügung entsprechender Nachweise einen Antrag an den Vorstand zu richten.

Die Beitragsermäßigung für Kinder von Vereinsmitgliedern beträgt 20,00 € je Kind und Jahr.

[Satzung] [Beiträge] [Bootsnutzung] [Aufnahme]