|
Ohne Beiträge kann ein Verein nicht leben. Wir finanzieren uns damit. Hier ist die Beitragsordnung des SWCV
§ 1) Jahresbeiträge
Jugendlicher ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der höhere Beitrag ist zu zahlen vom 1.01. des folgenden Jahres.
§ 2) Erhalt des Schiffermastes
Es wird pro Mitglied (nur Erwachsene) ein Beitrag von 2,50 € zweckgebunden an die Hauptkasse abgeführt.
§ 3) Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr für Erwachsene beträgt bis auf Widerruf 150,00 €.
Die Aufnahmegebühr für Jugendliche, deren Eltern nicht Mitglied des SWCV sind, beträgt bis auf Widerruf 50,00 €.
Möchten diese Jugendlichen nach Vollendung des 18. Lebensjahres aus der Jugendabteilung in die Seniorenabteilung wechseln, so ist als Aufnahmegebühr die Differenz zwischen der Aufnahmegebühr für Erwachsene und den bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beträgen (Aufnahmegebühr für Jugendliche und Jahresbeiträge) zu zahlen.
Personen, die bereits einmal Mitglied des SWCV waren, sind von der Aufnahmegebühr befreit.
§ 4) Beitragsveränderungen
Die Mitgliederbeiträge können von den Mitgliedern der jeweiligen Abteilung zum Beginn des Kalenderjahres verändert werden. Hierz u bedarf es einer einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder auf einer Abteilungshauptversammlung.
§ 5) Austritt
Das Mitglied hat bei Austritt keinen Anspruch auf Erstattung der Aufnahmegebühr bzw. der gezahlten Beiträge.
§ 6) Bootsklassenbegrenzung
Die Bootsklassenbegrenzung richtet sich nach der gültigen See- und Uferordnung der Freizeitzentrum Xanten GmbH.
§ 7) Mitgliederlimit
Das Limit für die Wassersportabteilung wird bis auf Widerruf auf 120 Mitglieder begrenzt. Darüber hinaus können Mitglieder der Jugendabteilung in die Seniorenabteilung aufgenommen werden. Für die Jugendabteilung, bei der zurzeit kein Mitgliederlimit besteht, kann der Vorstand einen Aufnahmestopp beschließen, wenn durch weitere Neuaufnahmen eine Überlastung des Vereins droht.
§ 8) Beitragserhebung
Der Jahresbeitrag wird durch Lastschrifteinzug erhoben. Die Mitglieder haben dem Kassierer eine entsprechende Einzugsermächtigung zur Verfügung zu stellen.
§ 9) Arbeitsleistungsordnung
Zurzeit besteht keine Arbeitsleistungsordnung.
§ 10) Beitragsermäßigungen
Beitragsermäßigung wird gewährt für
- Schüler
- Studenten
- Wehrpflichtige
- Auszubildende
- Kinder von Vereinsmitgliedern
längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Von dieser Regelung Betroffene haben jährlich unter Beifügung entsprechender Nachweise einen Antrag an den Vorstand zu richten.
Die Beitragsermäßigung für Kinder von Vereinsmitgliedern beträgt 20,00 € je Kind und Jahr.
|